Hausordnung der Fontane Therme Neuruppin

Vorwort

Diese Hausordnung ist verbindlich für alle Gäste, die sich in den Gebäuden und Einrichtungen der Fontane Therme aufhalten.

I ALLGEMEINES

Sonderthematik Pandemie:

Es ist den Mitarbeiter/Innen des Resort Mark Brandenburg jederzeit gestattet, in einem Verdachtsfall, Gäste zu separieren oder gar den generellen Zutritt zu verweigern. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter/Innen in Folge zu leisten.

Der Gast verpflichtet sich, den Hinweisschildern zu etwaigen Beschränkungen in allen Räumlichkeiten/Pools kompromisslos nachzukommen.

Der Vollständigkeit halber sei zu erwähnen, dass zu jederzeit die gesetzlichen Vorschriften, Auflagen des Gesundheitsamtes sowie Landesverordnungen im gesamten Resort Mark Brandenburg einzuhalten sind.

Allgemeines:

1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

2. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Für Verunreinigungen, Beschädigungen und Verlust haftet der Benutzer nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Wir möchten allen Gästen ermöglichen, jederzeit in jedem Bereich einen Ort der ungestörten Ruhe zu finden. Deshalb bitten wir Sie, den Austausch von Zärtlichkeiten in der gesamten Fontane Therme auf ein Minimum zu reduzieren. Partnermassagen sind grundsätzlich nicht gestattet, anstößige oder sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. Die zusätzliche Reinigung sowie die exklusive Nutzung der Gastbereiche, die eine sexuelle Handlung nach sich zieht, wird mit einer Servicepauschale in Höhe von 150 € berechnet und kann ein Hausverbot nach sich ziehen.

4. Für einen verlorenen Mitgliedsausweis ist eine Pauschale von 25 €, sowie der volle Kreditbetrag zu entrichten. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5. Garderobenschränke/Spinde sind nach der Nutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen. Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen.

6. Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung ist nur innerhalb der Duschräume gestattet.

7. Barfußgänge, Duschräume sowie Dampf- bzw. Heißlufträume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

8. Es ist untersagt, in die Badebecken zu springen, sowie andere Personen in die Becken zu stoßen oder zu werfen.

9. Die Reservierung von Ruheliegen mittels Badeutensilien ist nicht gestattet.

10. Das Mitnehmen von Taschen jeglicher Größe nach dem Umziehen in die Therme ist untersagt.

11. Behälter und Gegenstände aus Glas dürfen in den o. g. Einrichtungen sowie in den Außenbereichen nicht benutzt werden (mit Ausnahme des Bistro-Bereiches).

12. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Der Verzehr von in der Anlage erworbenen Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

13. In der gesamten Therme ist das Rauchen verboten. Ausnahmen bilden die spezielle Außenbereiche. Siehe Lageplan bzw. Hinweisschilder zu den festgelegten Raucherbereichen.

14. In der gesamten Therme ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur eingeschränkt gestattet. Den Hinweisen des Personals ist Folge zu leisten. Siehe Lageplan bzw. Hinweisschilder zu den festgelegten Telefonierplätzen.

15. Fundgegenstände sind am Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

16. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass Sole-Thermalwasser zu Veränderungen an Materialien führen kann. Deshalb kann für Schäden, insbesondere an Brillen, Uhren, Schmuck, Badebekleidung und anderen Gegenständen, welche der Gast mit sich führt, keine Haftung übernommen werden.

17. Den Schrank zur Unterbringung der persönlichen Gegenstände hat der Badegast selbst zu verschließen, die Chipkarte hat er während des Besuches mit sich zu führen. Für die Haftung wird auf III verwiesen. Beim Einschließen von persönlichen Gegenständen während der Nutzung der Therme, ist auf das Einrasten des Schlosses nach dem Schließen der Tür zu achten.

18. Im Nassbereich ist der Aufenthalt nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

19. Das Tragen von rutschhemmenden Badeschuhen ist zwingend.

20. Auf den ausgewiesenen Parkflächen gilt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Straßenverkehrsordnung. Allgemein soll in den Außenanlagen sowie auf Vorplätzen auf Sauberkeit geachtet werden und Abfall bzw. Unrat werden in den dafür bereitstehenden Behältern entsorgt.

21. In der gesamten Therme sind Tiere nicht erlaubt.

22. Bei Verlust der Karte, welche jeder Gast für den Zutritt in die verschiedenen Bereiche beim Eintritt erhält, sind 50 Euro als Schadensersatz an die Therme für die Wiederbeschaffung zu entrichten.

23. Schäden, die durch den Gast an den Schrankschlössern in den Umkleidekabinen verursacht werden, sind durch den Gast zu ersetzen.

24. In allen Bereichen der Fontane Therme ist das Fotografieren und Filmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

II ÖFFNUNGSZEITEN UND ZUTRITT

1. Die Öffnungszeiten sowie die Preise für den Besuch der Einrichtungen und Leistungen der Fontane Therme können den Veröffentlichungen der Fontane Therme, insbesondere dem jeweiligen Aushang, der Internetseite bzw. den Flyern entnommen werden.

2. Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Nachweises für die in Anspruch genommene Leistung sein. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Einzeleintrittskarten gelten nur am Tag des Erwerbs. Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine zeitweilige Einschränkung von einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen rechtfertigt keine Ermäßigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises oder eines Teiles hiervon. Mitgliedsausweise sind nicht übertragbar und gelten nur für den Vertragsinhaber.

3. Gutscheine für Leistungen der Fontane Therme sind 1 Jahr gültig. Im Falle einer Preiserhöhung, nach Erwerb eines Gutscheins, muss der bei dieser Leistung entstandene Differenzbetrag zugezahlt werden.

4. Das Personal der Fontane Therme übt allen Gästen gegenüber ein Hausrecht aus. Der Aufenthalt in den Einrichtungen der Fontane Therme kann bei Verstoß gegen die Anweisungen des Personals auf Zeit und in besonders schweren Fällen auch auf Dauer untersagt werden.

5. Der Zutritt zu den Einrichtungen der Fontane Therme ist grundsätzlich untersagt für:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen
c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder an Hautveränderungen leiden, welche sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
d) Personen, die innerhalb einer bedenklichen Frist Kontaktperson von jmd. in Quarantäne waren und/oder minimale Anzeichen einer Infektion oder dem Verdacht einer Infektion aufweisen.
e) Personen, die eventuell Überträger sind

6. Gäste, die an Herz- und/oder Kreislaufbeschwerden leiden, sowie Schwangere, sollten vor Benutzung der Einrichtungen der Fontane Therme einen Arzt konsultieren. Personen, für welche die Stehtiefe nicht gewährleistet ist, sowie Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen, an- oder auskleiden können, insbesondere Blinden, Epileptikern und sonstigen Behinderten, ist die Benutzung der Fontane Therme nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

7. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 0. und dem vollendeten 14. Lebensjahr gelten die Bestimmungen der jeweiligen Bereiche (siehe nachfolgend).

8. Die Fontane Therme ist berechtigt sich zur Überprüfung des Alters einen Lichtbildausweis zeigen zu lassen.

9. Die Fontane Therme ist berechtigt, bei Überziehung der Öffnungszeiten einen Aufschlag von 50 € zu berechnen.

10. Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis (B) zahlen den normalen Eintrittspreis. Die jeweilige Begleitperson besucht die Therme kostenfrei. Ausgenommen davon sind die Bistroleistungen.

III HAFTUNG

1. Die Gäste benutzen die Einrichtungen der Fontane Therme auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Fontane Therme, die gesamten Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

2. Die Fontane Therme haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

3. Ausnahmsweise haftet die Fontane Therme für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essenzieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Eine Haftung der Fontane Therme für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

5. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch die Fontane Therme eingesetzten Unternehmen, ihre Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

6. In der Therme erfolgt in allen Bereichen keine Wasseraufsicht.

7. Für Wertsachen und Bargeld sind weder die Kleiderschränke noch die Schließfächer geeignet. Den Gästen wird angeraten, keine Wertsachen in der Fontane Therme mit sich zu führen.

8. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet, selbst wenn sie an der dafür bestimmten Stelle (Wertfach-Anlage) hinterlegt sind. Der Betreiber haftet ferner nicht für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen anderer, von den Badegästen mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde vom Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Es erfolgt keine Haftung für liegengelassene Bekleidung, Handtücher und andere Gegenstände.

10. Eltern haften für ihre Kinder.

11. Der Gast haftet darüber hinaus für jegliche Zerstörungen, Beschädigungen, Verluste oder Verunreinigungen durch nicht vertragsgemäße Nutzung der Einrichtungen der Fontane Therme.

IV ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DER SOLEBECKEN

1. Der Zutritt zu den Wasserbecken ist Kindern von 0 bis einschließlich 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dies gilt für die Solebecken mit 3% Sole (Erdgeschoss außen).

2. Ein Zutritt ist ausgeschlossen für das mit 8% Sole gefüllte Schwebebecken (1. Obergeschoss).

3. Für die Nutzung gelten folgende Zeiten: Montag bis Sonntag und an Feiertagen von 12 bis 22 Uhr. Die Nutzungszeit ist zeitlich geregelt und beginnt beim Passieren des Drehkreuzes.

4. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten sowie sämtlichen Spielgeräten wie Bällen, aufblasbaren Gegenständen u. ä. ist nicht gestattet.

6. Es wird darauf hingewiesen das Sole-Thermalwasser bei Schnittwunden und Hautabschürfungen an den betroffenen Stellen als unangenehm empfunden werden kann.

7. Die Solebecken im Erdgeschoss sind ein Textilbereich.

V ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DES SAUNEN UND DAMPFBADBEREICHES IM 1. OBERGESCHOSS

1. Der Zutritt zu diesem Bereich ist Kindern bis 14 Jahren nicht gestattet.

2. Die Saunalandschaft sowie die Außensauna sind ein Nacktbereich. Die Nutzung kann nur unbekleidet erfolgen.

3. In den Saunen muss ein ausreichend großes Badetuch als Unterlage zur Vermeidung von Verunreinigungen der Bänke und Liegen verwendet werden. Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Badetuch zu benutzen. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung zu reinigen. Sämtliche Becken dürfen nur nach vorherigem gründlichem Abduschen benutzt werden.

4. Sämtliche Saunen sind ohne Fußbekleidung zu betreten. Es ist nicht gestattet, Druckschriften/Zeitungen in den Saunen mit sich zu führen. Wegen der besonderen Situation des Nacktbereiches ist korrektes Verhalten der Saunagäste unabdingbar, insbesondere ist Ruhe einzuhalten.

VI ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DES SPA BEREICHES

1. Eine vom Gast oder durch einen Vertreter getätigte Reservierung ist verbindlich. Die Vergütung wird mit der Reservierung, spätestens aber bei der ersten Behandlung fällig.

2. Der Betreiber kann die in Aussicht gestellten Wirkungen einer Behandlung nicht zusichern.

3. Für die Haftung wird in Abschnitt III verwiesen.

4. GESUNDHEIT: Der Gast ist vor Beginn der Behandlung verpflichtet, die Mitarbeiter über mögliche Beeinträchtigungen wie Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Allergien, eine Schwangerschaft oder kürzlich durchgeführte Operationen zu informieren.

5. STORNIERUNG: Bis 72 Stunden vor Behandlungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Danach werden 90% des Gesamtpreises berechnet

6. In den Zeitangaben der einzelnen Behandlungen sind anschließende Ruhezeiten bereits enthalten.

VII ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DES SPORTBEREICHES

1. Die Gäste des Sportbereiches sind verpflichtet, sich am Empfang mittels ihres Mitgliedsausweises oder ihrer Mehrfachnutzungskarte für den Sportbereich als eintrittsberechtigt auszuweisen.

2. Besucher, die sich über das Angebot des Sportbereiches informieren wollen, haben sich am Empfang zu melden.

3. Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Zutritt zum Sportbereich nicht gestattet.

4. Jugendlichen zwischen dem 15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters gestattet.

5. Die Gäste benutzen die Geräte auf eigene Gefahr. Sie haften für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen der Mitarbeiter zuwidergehandelt wird oder die Anleitung der Mitarbeiter des Sportbereiches vor Trainingsbeginn nicht eingeholt wurde.

6. Die Gäste sind verpflichtet, angemessene Trainingsbekleidung und saubere Sportschuhe zu tragen.

7. Das Studio und die Kursräume sind ausschließlich mit sauberen Sportschuhen zu betreten, deren Sohlen keine Spuren auf dem Boden hinterlassen. Außerdem ist in den Kursräumen aus hygienischen Gründen eine Unterlage zu benutzen.

8. Es ist ausschließlich dem Kurs-Personal erlaubt, die Musikanlage in den Kurs-Räumen zu bedienen und zu benutzen. Die Kursordnung regelt das Verhalten der Teilnehmer vor, während und nach den Kurs-Stunden.

9. Benutzte Geräte sind unter Nutzung bereit gestellter Desinfektionsmittel und Tücher wieder gereinigt zu hinterlassen. Eventuelle Rückstände sind aus hygienischen Gründen zu entfernen.

10. Mobile Geräte wie z. B. Freihanteln und Gewichtsscheiben etc. sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.

VIII ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DES SÜSSWASSERPOOLS IM ERDGESCHOSS

1. Kinder die außerhalb des Wasserbereiches auf eine Windel angewiesen sind, dürfen den Wasserbereich nur mit einer Schwimmwindel und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Bei Nichtbeachtung der Schwimmwindelpflicht und Zustandekommen von Verunreinigungen, behalten wir uns vor, die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

2. Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahren dürfen diesen Bereich täglich zwischen 10 und 18 Uhr nutzen. Voraussetzung ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten.

3. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten sowie sämtlichen Spielgeräten, wie Bällen, aufblasbaren Gegenständen u. ä. ist nicht gestattet.

IX AUSNAHMEN

Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.

X ÖFFNUNGSZEITEN

1. Die Fontane Therme öffnet täglich von 12 bis 22 Uhr.

2. Die Öffnungszeiten der Sport- und Fitnessflächen regeln sich in Zeiten, die einer generellen Einschränkung der Betriebsführung wie Landesverordnung zur Pandemieregelung etc. unterliegen, diesen Bedingungen.

Ab dem 1.7.2021 bis auf Weiteres wie folgt: Montag bis Freitag 8 bis 21 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 bis 18 Uhr. Die Öffnungszeiten der Kursfläche ist dem jeweils aktuellen Kursplan zu entnehmen. Es dürfen sich nur eine bestimmte Anzahl von Gästen zeitgleich im Studio befinden; diese sind verpflichtet, die von ihnen benutzen Sportgeräte nach der Nutzung selbständig zu desinfizieren. Es ist nicht zu allen Zeiten verpflichtend ein Trainer auf der Studiofläche.

RESORT MARK BRANDENBURG
FÜR DIE BETRIEBSGESELLSCHAFT DER FONTANE THERME

1. Juni 2021