Aufblubberndes Wasser im Whirlpool der Therme Brandenburgs

Nutzungsbestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kurzfassung der Haus- & BADEordnung für Kinder und Jugendliche

Unsere Kinder sind das Liebste was wir haben, darum müssen wir auf die Gesundheit besonders Acht geben. Es folgen wichtige Hinweise für die Nutzung der Fontane Therme, um den gesundheitsfördernden Effekt eines Thermenbesuches auch zu erhalten.

Kinder bis ZUM VOLLENDETEN 14. LEBENSJAHR

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben täglich von 12 bis 19 Uhr ausschließlich Zutritt zum Süßwasserpool, den Soleaußenpools und der Familiensauna (zu den entsprechenden Öffnungszeiten) im Erdgeschoss. Die Betreuung der Kinder muss jederzeit gewährleistet sein. Der Zutritt zur Saunalandschaft im Obergeschoss ist Kindern bis 14 Jahren nicht gestattet.

Jugendliche im Alter vom 15. bis VOLLENDETEN 18. LEBENSJAHR

Jugendlichen vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Zutritt zu den regulären Öffnungszeiten zu allen Bereichen der FONTANE THERME nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten volljährigen Person gestattet.

Bitte lesen Sie für weitere Informationen unsere vollständige Haus- & Badeordnung.