Aufblubberndes Wasser im Whirlpool der Therme Brandenburgs

Nutzungsbestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kurzfassung der Hausordnung für Kinder und Jugendliche

Unsere Kinder sind das Liebste was wir haben, darum müssen wir auf die Gesundheit besonders Acht geben. Es folgen wichtige Hinweise für die Nutzung der Fontane Therme, um den gesundheitsfördernden Effekt eines Thermenbesuches auch zu erhalten.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren

Ausschließliche Nutzung des Süßwasserpools, der Familiensauna (zu den entsprechenden Öffnungszeiten) und der Soleaußenpools im Erdgeschoss täglich von 12 bis 19 Uhr. Voraussetzung ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten.

Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren

Jugendlichen von 15 bis einschließlich 17 Jahren ist der Zutritt zu den regulären Öffnungszeiten zu allen Bereichen der Fontane Therme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Bitte lesen Sie hierzu unsere vollständige Hausordnung.