Impressum


Betreiber

Seetor Invest Betriebsgesellschaft Neuruppin Hotel GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Neuruppin HRB 6800
Ust-ID: DE 24 51 95 215
Geschäftsführer: Joachim Riederle

An der Seepromenade 20
Germany, D-16816 Neuruppin
Telefon +49 (0)3391 40 350
Fax +49 (0)3391 40 3524 59
info@resort-mark-brandenburg.de
www.resort-mark-brandenburg.de

Layout / Konzeption

Männer & Müller
www.maennermueller.de

Programmierung

bleech GmbH
www.bleech.de

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Seetor Invest Betriebsgesellschaft Neuruppin Hotel GmbH (S.I.B.N. Hotel GmbH) zustande.

1.2 Vertragspartner ist die S.I.B.N. Hotel GmbH nachfolgend Hotel und der Kunde/Veranstalter.

1.3 Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem HOTEL eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

1.4 Das HOTEL haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das HOTEL die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HOTEL beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des HOTEL beruhen.

1.5 Alle Ansprüche gegen das HOTEL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HOTEL beruhen.

1.6 Wenn aufgrund von gesetzlichen Regelungen, bundes- oder landesrechtlichen Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Verwaltungsakten oder sonstigen zivil- und öffentlich-rechtlich vom Resort zu beachtenden Anordnungen oder Verfügungen aus und im Zusammenhang mit der Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen bedeutsamen Ursachen von höherer Gewalt, mithin äußeren Umständen, die nicht vom Resort zu vertreten sind, das Resort ganz oder teilweise nicht betrieben werden kann oder darf, liegt keine vom Resort zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt, ohne dass es auf den Zeitpunkt des Erlasses der maßgeblichen Einschränkung ankommt. Sollte sich der äußere Umstand nur auf einen wesentlichen Teil des Resorts beziehen, z.B. nur das Hotel und/oder nur die Therme und/oder nur die gastronomischen Einrichtungen, so ist dies als Umstand anzusehen, der dem Betrieb des gesamten Resorts im Sinne des vorstehenden Absatzes entgegensteht. Im Falle der Aufhebung oder Beendigung einer entsprechenden einschränkenden Regelung gilt diese nach billigem Ermessen des Resorts so lange als fortbestehend, bis eine sachgerechte Wiederaufnahme des Betriebs abgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass das Resort aus den vorstehend benannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Resort berechtigt, sein Leistungsangebot entschädigungsfrei ganz oder teilweise dem jeweils zulässigen Rahmen entsprechend anzupassen. Die Anpassung darf seitens des Gastes nur aus triftigem Grund abgelehnt werden. Ist dem Resort eine Leistungsanpassung nicht möglich oder nicht zumutbar oder wird sie aus triftigem Grund vom Gast abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform.

§ 2. Geltungsbereich

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Konferenz,- Bankett- und Veranstaltungsräumen des HOTEL zur Durchführung von Veranstaltung wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentation etc. sowie für alle damit zusammenhängenden, weiteren Leistungen und Lieferungen des HOTEL.

2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HOTEL, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.4 Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das HOTEL ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom HOTEL zugesagten Leistungen zu erbringen, sowie die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten.

3.2 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räume. Sollten diese in der Auftragsbestätigung und/oder im Vertrag zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das HOTEL verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu bemühen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen, vereinbarten bzw. üblichen Preise des HOTEL zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des HOTEL an Dritte, insbesondere auch für Forderungen vom Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis gem § 315 BGB angemessen anheben. Gleiches gilt, wenn durch behördliche Anordnungen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen, auch zur Sicherheit des Gastes, dem Hotel Mehrkosten entstehen.

3.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist

3.7 . Der Gast ist verpflichtet, die jeweils im Hotel geltende Hausordnung einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Im Falle der Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

3.8 Weckaufträge werden vom Resort Mark Brandenburg mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

3.9 Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das HOTEL übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das HOTEL ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

3.10 Für Veranstaltungen gilt:

3.10.1 Der Veranstalter leistet ein Deposit von 50% vor Beginn der Veranstaltung (fällig bis 42 Tage (6 Wochen)/56 Tage (8 Wochen)/112 Tage (16 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn).

3.10.2 Durch das HOTEL erfolgt die Erstellung der Abschlussrechnung nach erbrachter Leistung, unter Berücksichtigung der Vorauszahlung. Die Zahlung der Restsumme hat innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.

3.10.3 Veranstaltungsrechnungen können nicht mit Kreditkarte beglichen werden.

3.11 Für Individualkunden und Gruppen gilt:

3.11.1 Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des HOTELS, ist das HOTEL berechtigt, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen.

3.11.2 Alle Rechnungen des HOTEL sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das HOTEL vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das HOTEL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von: 5% bei Privatpersonen und Einzelreisenden; 9% bei juristischen Personen – über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 5 € (Inlandskunden) und von 10 € (Auslandskunden) verlangt werden.

3.11.3 Das HOTEL ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das HOTEL das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

3.11.4 Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gleichen Bedingungen, wie in Punkt 5.2 aufgeführt.

3.11.5 Für Gruppenbuchungen ab 5 Zimmern gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10% und spätestens bis 42 Tage vor Anreise insgesamt 50% der gebuchten Leistung erbracht oder die vereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde.

3.11.6 Alle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes oder in Euro fällig. Das HOTEL ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

3.11.7 Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des HOTEL aufrechnen oder mindern.

3.11.8 Das HOTEL behält sich vor, vom Veranstalter zurückgelassen Müll und sonstige Materialien kostenpflichtig zu entsorgen und diese Kosten ohne vorherige Rücksprache weiter zu geben.

3.11.9 Bei Abendveranstaltungen erhebt das HOTEL ab 1.00 Uhr eine Servicepauschale von 22 € pro angefangene Stunde und anwesendem Servicemitarbeiter (nicht gültig für die Bar).

§ 4 Rücktritt einer Vertragspartei (Abbestellung, Stornierung)

BIS 10 ÜBERNACHTUNGEN

4.1 Für Komplett-Stornierungen von Veranstaltungen gilt:

4.1.1  Zum kostenfreien Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies schriftlich mit dem Hotel vereinbart wurde. Andernfalls ist das Hotel bei einer Stornierung/Reduzierung befugt, für die gesamte Veranstaltung, gebuchter Raummiete nebst Übernachtungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

Das Hotel ist berechtigt,

– bei einem Rücktritt ab 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%,
– bei einem Rücktritt ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%,
– bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%,

der gebuchten Leistungen zu berechnen.

4.2 Für Individualkunden und Gruppen gilt:

4.2.1 Ein Rücktritt des Kunden/Gastes von dem mit dem HOTEL geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des HOTEL. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des HOTEL zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2.2 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden/Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das HOTEL in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des HOTEL auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

4.2.3 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom HOTEL gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das HOTEL ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.2.4 Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom HOTEL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wesentlich behindern; behördliche Anordnungen zur Schließung bestehen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das HOTEL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, auch vor Gesundheitsgefahren, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel 2 Absatz 2  vorliegt; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das HOTEL zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HOTEL in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des HOTEL zuzurechnen ist.

4.3 Bei berechtigtem Rücktritt des HOTEL entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4.4 Nimmt der Kunde/Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das HOTEL die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Reservierungen und Rücktrittsfristen: Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das HOTEL vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das HOTEL kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren. Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch das HOTEL vorgenommen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:

Individualgäste:

1 bis 10 Zimmer 5 Tage

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Dem HOTEL steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden/Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde/Gast ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem HOTEL entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5 Das KUNDE ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucher/-innen der Veranstaltung. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat das HOTEL für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

§ 5. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

5.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem HOTEL mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des HOTELS.

5.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom HOTEL bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

5.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

5.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das HOTEL berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies gegenüber dem Kunden unzumutbar ist.

5.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das HOTEL diesen Abweichungen zu, so kann das HOTEL die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das HOTEL trifft ein Verschulden.

5.6 Sollte vor Ort ein Umbau der Räumlichkeiten – abweichend von der vertraglich festgehaltenen Bestuhlungsart – gewünscht werden, wird das HOTEL, in Abhängigkeit des personellen Aufwands, Umbaukosten in Höhe von 50% der Bereitstellungskosten laut Liste erheben.

§ 6. Technische Einrichtung und Anschlüsse

6.1 Soweit das HOTEL für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das HOTEL von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

6.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des HOTEL bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des HOTEL gehen zu Lasten des Kunden, soweit das HOTEL diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehende Stromkosten darf das HOTEL pauschal erfassen und berechnen.

6.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des HOTEL berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das HOTEL eine Anschlussgebühr verlangen.

6.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden Geeignete des HOTEL ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

6.5 Störungen an vom HOTEL zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das HOTEL diese Störungen nicht zu vertreten hat.

6.6 Bei Veranstaltungen mit Musik, ist der Veranstalter verpflichtet, die erforderliche GEMA-Anmeldung durchzuführen. Das HOTEL wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

§ 7. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

7.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im HOTEL. Das HOTEL übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensgegenstände, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des HOTEL. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

7.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das HOTEL berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das HOTEL berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit dem HOTEL abzustimmen.

7.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das HOTEL die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das HOTEL für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

7.4 Für eingebrachte Artikel, auch von beauftragten Firmen, wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus sind diese nach Ablauf der Veranstaltung unmittelbar wieder mitzunehmen. Im Falle einer Einlagerung (ab 2 Tage vor und nach einer Veranstaltung) behält sich das HOTEL vor, für die entstanden Lagerkosten eine Gebühr in Abhängigkeit von Größe und Menge der Artikel zu erheben.

7.5 Die Richtlinien für Flucht- und Rettungswege müssen entsprechend der Bauordnung sichergestellt werden. Diese dürfen nicht verstellt und müssen absolut frei von Materialien und Stolperfallen sein. Die vorhandene Sicherheitstechnik (wie Feuerlöscher, Fluchtwegschilder, Brandschutztüren, Einschlagmelder, Elektroverteilungen etc.) muss frei zugänglich sein. Eingebrachte Materialien,

§ 8. Haftung des Kunden für Schäden

8.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

8.2 Entstehen durch den Schaden an Gebäuden oder Inventar Nutzungsausfälle für das HOTEL, so haftet der Verursacher nicht nur für den Schaden sondern auch für die aus dem Schaden resultierenden Erlösausfälle.

8.3 Das HOTEL kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

8.4 Das HOTEL hat das Recht bei höherem Reinigungsaufwand durch ein extremes Verschmutzen vom Zimmer (beispielsweise durch Hundekot, Rotwein, Rauchen im Zimmer o.ä.) dem Gast 100 € zu berechnen, sollte das Zimmer noch an dem Tag vermietbar sein. Sollte das Zimmer aufgrund des Verschmutzungsgrades an dem Tag selbst nicht mehr nutzbar sein, werden 150 € berechnet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dies auch nachträglich in Rechnung zu stellen.

8.5 Tiere sind grundsätzlich in ausgewiesenen Räumlichkeiten des HOTELS gestattet. Der Gast ist verpflichtet, das Haustier schriftlich anzumelden. Sollte ein Haustier, ohne vorherige Anmeldung in das Hotel eingebracht werden, ist das Hotel berechtigt eine Sonderreinigung auf Kosten des Gastes durchzuführen, um den Allergikerstandard der Zimmer wiederherzustellen.

§ 9. Parkgaragen und Parkplätze

9.1 Mietvertrag
Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage/Parkhaus kommt zwischen dem Parkgaragenbetreiber und dem Mieter in Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den folgenden Bedingungen zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.

9.2 Benutzungsbestimmung für die Parkgarage/Parkhaus

9.2.1 Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet, insbesondere zur strikten Beachtung der zur
Regelung des Verkehrs und des Parkens angebrachten Zeichen und Hinweise sowie der Sicherheitsvorschriften. Anweisungen des Parkgaragenbetreibers oder seines Personals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. Kfz dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Der Parkgaragenbetreiber ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen, insbesondere auf den Verkehrsflächen, geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig zu entfernen.

Der Parkgaragenbetreiber ist ebenfalls berechtigt, das Kraftfahrzeug des Mieters im Falle einer dringenden Gefahr aus der Parkgarage zu entfernen. Jedem Mieter wird empfohlen, sein Kraftfahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

9.2.2 Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.

9.3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften

9.3.1 In der Parkgarage/Parkhaus darf nur im Schritttempo gefahren werden.

9.3.2 In der Parkgarage/Parkhaus ist nicht gestattet:
a) das Rauchen und die Verwendung von Feuer.
b) die Lagerung von Sachen jeglicher Art (insbesondere Reifen, Fahrräder usw.), von Betriebsstoffen und feuergefährlichen
Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern.
c) das Betanken von Kraftfahrzeugen.
d) das Ausprobieren oder Laufenlassen der Motoren im Stand.
e) das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor.
f) das Einbringen von Kraftfahrzeugen mit Flüssiggasbehältern sowie anderen vergleichbaren Gefahrstoffen. g) der Aufenthalt über die Zeit des reinen Abstell- oder Abholvorganges hinaus.
h) der Aufenthalt unberechtigter Personen (u.a. Skateboard, Sprayer, Inline-Skater)

9.3.3 In der Parkgarage ist es untersagt, Kraftfahrzeuge zu reparieren, zu waschen, innen zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle abzulassen, Abfälle zurückzulassen sowie Verunreinigungen jeglicher Art zu verursachen.

9.3.4 Das Verteilen von Werbematerialien ist in der Parkgarage verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich (z.B. Beseitigungskosten) strafrechtlich verfolgt.

9.4 Haftung des Parkgaragenbetreibers
Der Parkgaragenbetreiber haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den leistungstypischen Bereich. Der Mieter ist verpflichtet, derartige Schäden unverzüglich dem Parkgaragenbetreiber schriftlich bekanntzugeben. Schäden sollten vor Verlassen der Parkgarage beim Personal des Parkgaragenbetreibers angezeigt werden. Der Parkgaragenbetreiber schließt jegliche Haftung für Schäden aus, diedurch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeugs oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Autotelefon, Mobiltelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichem) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen.

9.5 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Parkgaragenbetreiber schuldhaft zugefügten Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen der Parkgarage dem Parkgaragenbetreiber zu melden, u.a. haftet der Mieter bei Verunreinigungen der Parkgarage gem. den Ordnungsvorschriften für die Reinigungskosten.

9.6 Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht/Verwertung

9.6.1 Dem Parkgaragenbetreiber steht wegen seiner Forderungen aus einem Dauermietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kraftfahrzeug des Mieters zu.

9.6.2 Der Parkgaragenbetreiber ist, nach erfolgloser Aufforderung des Mieters/Kraftfahrzeughalter, auch berechtigt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen nach Ablauf der Höchsteinstelldauer zu veräußern oder zu versteigern. Dies gilt auch, wenn der Mieter/Kraftfahrzeughalter dem Parkgaragenbetreiber bekannt ist, wird er eine Woche vor Verwertung des Kraftfahrzeugs hiervon benachrichtigt. Dem Mieter/Kraftfahrzeughalter wird der Erlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Kraftfahrzeugs angefallenen Mietzinses zur Verfügung gestellt. Macht der Mieter/Kraftfahrzeughalter seinen Anspruch auf den Erlös nicht innerhalb eines Jahres nach Verkauf oder Versteigerung geltend, fällt der Erlös dem Parkgaragenbetreiber zu.

§ 10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungsort- und Zahlungsort ist der Sitz des HOTELS.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.4 Für alle Leistungen gilt der zum Zeitpunkt der Vertragsinanspruchnahme gültige gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuersatz.

10.5 Für die Nutzung der Fontane Therme findet deren Hausordnung Anwendung.

10.6 Die mediale Verbreitung von Bildmaterial der Innen- und Außenanlagen des HOTELS im Internet, in der Presse und für Werbematerial ist ausschließlich mit Zustimmung des Eigentümers gestattet.

10.7 Der Vollständigkeit halber sei zu erwähnen, dass zu jederzeit die gesetzlichen Vorschriften sowie Landesverordnungen im gesamten Resort Mark Brandenburg einzuhalten sind.

Nahaufnahme des Innenpools der Therme Neuruppin

HAUSORDNUNG DER FONTANE THERME NEURUPPIN

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